Chalet Kapelleboslaan

Im wunderschoenen Naturgebiet der Noordwijkschen Duenen befindet sich das gemuetliche Chalet mit einem kleinen Garten. Es liegt in einem Park – Bungalowpark – und kann zu jeder Jahreszeit und damit ganzjaehrig gemietet werden. Direkt am Park erschliesst sich ein fantastisches Duenengebiet, das zum Wandern, Radfahren oder einfach nur zum Erholen einlaedt. Fuer einen Familienurlaub ist die Ferienunterkunft auch interessant, da es nur ungefaehr 2 km zum Strand sind. Im Park finden Sie darueber hinaus ein Grand-Cafe, Restaurant, Spielplatz sowie ein kleines aussen gelegenes Schwimmbad.
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Bildergalerie

Innenausstattung

Von dem Flur aus gelangen Sie in das Badezimmer, WC und in das grosse Schlafzimmer.
Im Wohnzimmer befindet sich eine Kuechenecke mit Kuehl/Gefrierkombination, Gasherd, Abzugshaube, Microwelle und Geschirrspuelmaschine. Durch eine Schiebetuer gelangen Sie nach draussen auf die Sonnenterasse mit Gartenmoebeln. Das erste Schlafzimmer hat einen Einbauschrank und Ehebett. Das zweite Schlafzimmer ist ausgestattet mit 2  Betten in zwei verschiedenen Hoehen. 

Bettdecken sowie Kissen stehen zur Verfuegung, die Bettwaesche kann gemietet werden (alternativ koennen Sie diese auch mitbringen). Im Wohnzimmer befindet sich unter anderem eine Schlafcouch, die eine weitere Schlafgelegenheit bietet. Das Badezimmer ist mit Waschbecken/Spiegelschrank, Dusche  sowie Heizung ausgestattet. Das WC befindet sich separat. Darueber hinaus kann ein kleiner dazugehoeriger Schuppen benutzt werden.

Hier finden Sie alle Informationen auf einem Blick:

Das Chalet steht auf privatem Grund in ruhiger Lage innerhalb eines Bungalowparks.
Ein Parkplatz direkt am Chalet darf waehrend des Aufenthaltes gratis benutzt werden

Wohnraum: ± 42 m²
Garten: 263 m²
Personenanzahl: 4-5

Inklusiv:
Gas, Wasser, Strom und Parkplatz am Chalet
Es besteht die Moeglichkeit Wifi zu erhalten.

Exklusiv:
Kaution 150,- (Barbezahlung)
Reinigungskosten 60,- EUR
Kurtaxe 2,30 EUR, pro Person, pro Uebernachtung
Haustier  25,- EUR (fuer die gesamte Aufenthaltszeit) maximal 2 Tiere